Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Die Regelungen in Deutschland
In vielen beruflichen Situationen und für die Aufnahme oder Fortführung einer Ausbildung beziehungsweise eines Studiums müssen im Ausland erworbene Schul-, Berufs- und Studienabschlüsse anerkannt werden. Im Idealfall wird ein ausländisches Zeugnis mit einer deutschen Qualifikation gleichgestellt. Die Möglichkeiten einer Anerkennung hängen u. a. vom Herkunftsland der Antragstellenden ab. So greifen für Spätaussiedler andere Regelungen als für Menschen aus anderen EU-Ländern oder für Migranten aus Nicht-EU-Ländern. Bestimmte österreichische und französische Berufsabschlüsse sind per Verordnung deutschen Berufsabschlüssen gleichgestellt.
Ansprechpartner für Anerkennungs- und Prüfungsverfahren sind zum Beispiel die Kammern, Berufsverbände, Kultusministerien der Länder oder Landesschulbehörden. Auf dem Informationsportal "anabin" findet man über eine Liste von Berufen die jeweils zuständigen Anerkennungsstellen in den Bundesländern.
Zeitgleich mit dem Inkrafttreten des neuen bundesweiten Anerkennunggesetzes ist seit dem 1. April 2012 eine NRW Hotline zu Fragen der Anerkennung freigeschaltet worden: 0201 310 11 00. Sie ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 - 18:00 Uhr erreichbar.
Auf jeden Fall eine Anerkennung benötigt, wer in Deutschland einen der etwa 60 reglementierten Berufe ausüben möchte. Ein Beruf ist dann reglementiert, wenn der Berufszugang und die Berufsausübung durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Nachweis einer bestimmten Qualifikation gebunden ist. Das gilt zum Beispiel für akademische Heilberufe, pädagogische Berufe oder Schifffahrtsberufe.
Im Bereich des Handwerks gibt es zulassungspflichtige Berufe, wie zum Beispiel Dachdecker oder Augenoptiker. Hier ist die Anerkennung durch die Kammer eine Voraussetzung, wenn man sich selbständig machen möchte. Auch für die Ablegung einer Prüfung im handwerklichen Bereich kann es erforderlich sein, im Ausland erworbene Kenntnisse anerkennen zu lassen oder eine Teilanerkennung von Prüfungsteilen abzuklären.
Bei einer Teilanerkennung von beruflichen Kenntnissen ist es in einigen Fällen möglich, durch Nachqualifizierungen und eine externe Abschlussprüfung einen beruflichen Abschluss zu erlangen. Informationen zu nachträglichen Berufsabschlüssen finden Sie auch in unserer Rubrik "Nachholen von Bildungsabschlüssen".
Wer für ein grundständiges Studium zugelassen werden möchte oder sein im Ausland begonnenes Studium in Deutschland weiterführen will, sollte sich direkt an das Akademische Auslandsamt der favorisierten Universität oder Fachhochschule wenden. Dort erfährt man unter welchen Bedingungen eine Zulassung möglich ist. Für die Zeugnisbewertung von ausländischen Hochschulzugangsqualifikationen ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zuständig.
Anerkennung von Berufsqualifikationen in Europa
EU-Bürgerinnen und -Bürger haben grundsätzlich das Recht, sich überall in der EU niederzulassen oder Dienstleistungen zu erbringen. Dieses Recht wird durch nationale Vorschriften der Mitgliedstaaten, die nur nach bestimmten Rechtsvorschriften erworbene Berufsqualifikationen anerkennen, eingeschränkt.
Die Anerkennungsrichtlinie der EU soll die Mobilität von Arbeitskräften in der EU vereinfachen. Sie regelt die Anerkennung für den Zugang zu reglementierten Berufen und die Ausübung für Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten. Berufe sind dann reglementiert, wenn sie auf der Grundlage von Rechts- und Verwaltungsvorschriften nur mit einer bestimmten Berufsqualifikation aufgenommen oder ausgeübt werden dürfen. In Deutschland sind derzeit knapp 60 Berufe reglementiert, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte und Handwerksmeister in sicherheitsrelevanten Gewerken.
Informationen zur beruflichen Mobilität in Europa finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission: Richtlinie 2005/36/EG.
Weitere Informationen - unsere Linktipps
Informationsportal "Anerkennung in Deutschland"
Das zentrale Informationsmedium zum Anerkennungsgesetz in Deutschland. Über den integrierten "Anerkennungsfinder" können die passenden deutschen Berufsbezeichnungen gefunden werden, Informationen zu den benötigten Unterlagen und Hinweise auf die zuständigen Beratungs- und Anerkennungsstellen.
IQ Netzwerk NRW - Integration durch Qualifizierung
Hier finden Sie regionale Erstberatungsstellen in NRW zum Anerkennungsverfahren, weitere Adressen und Informationsmaterial.
Wegweiser Nordrhein-Westfalen für die Anerkennung
Der vom NRW-Integrationsministerium erstellte Wegweiser gibt erste Informationen über die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen und Bildungsabschlüssen. Übersichtlich gelistet sind wichtige Adressen und Internetseiten. Der Wegweiser wurde im November 2009 aktualisiert, er steht als PDF zur Verfügung.
Zuständige Stellen für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und -nachweise in NRW
Auf dem Portal des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW finden Sie Informationen zu den richtigen Ansprechpartnern. In NRW ist die Zuständigkeit für die Anerkennung von Zeugnissen, Bildungsnachweisen, Diplomen etc. auf verschiedene Bezirksregierungen und Ministerien verteilt.
Zeugnis-Anerkennungsstellen in Nordrhein-Westfalen
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist die zentrale Anerkennungsstelle für ausländische Vorbildungsnachweise, die der deutschen Hochschulreife entsprechen. Sie informiert auf ihrer Internetseite auch über die weiteren Zeugnis-Anerkennungsstellen, zum Beispiel für mittlere Schulabschlüsse oder die Zeugnisanerkennung für berufliche Zwecke.
Kompetenzzentrum Anerkennung des WHKT (Westdeutscher Handwerkskammertag)
Das Team des Kompetenzzentrums beschäftigt sich mit der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen im Bereich Handwerk. Dabei geht es sowohl um die Anerkennung von Berufsabschlüssen wie auch um informell und non-formal erworbene berufliche Kompetenzen.
Der WHKT hat einen "Wegweiser Anerkennung" aufgelegt, der als PDF-Download erhältlich ist. Im Bereich "Publikationen" auf der Internetseite des WHKT sind weitere Veröffentlichungen zum Thema Anerkennung zu finden, wie zum Beispiel ein Leitfaden für Beratungs- und Anerkennungsstellen. Ergänzt wird der Leitfaden durch einen Anhang, der in Frage-Antwort-Form die Anerkennungsregelungen erläutert.
Zulassungspflichtige Berufe im Handwerk
In Deutschland gibt es im Handwerk zulassungspflichtige und zulassungsfreie Berufe und Tätigkeiten. In der Handwerksordnung (HwO) ist festgelegt, für welche Tätigkeit welche Regelungen gelten. Diese Informationen sind vor allem für Menschen interessant, die sich selbständig machen wollen.
Informationen der Industrie- und Handelskammern (IHK)
Die IHK zu Düsseldorf hat allgemeine Informationen zu den verschiedenen Anerkennungsverfahren veröffentlicht.
Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule - ein Beratungsangebot für junge Zuwanderinnen und Zuwanderer
Die Bildungsberatung GF-H berät junge zugewanderte
- Sekundarschulabsolvent/innen (einschließlich der Absolventen von mindestens 10 aufeinanderfolgenden Schuljahren im Herkunftsland),
- Studierende (in der Regel mit einer im Herkunftsland unterbrochenen Hochschulausbildung) und
- Akademiker/innen,die eine akademische Laufbahn in Deutschland aufnehmen oder fortsetzen möchten.
ZAB - Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
Bei der ZAB können Sie ein offizielles Dokument beantragen, mit dem eine ausländische Hochschulqualifikation beschrieben und ihre beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten bescheinigt werden.
anabin - Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Die Datenbank der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) dokumentiert die Bildungssysteme von etwa 180 Staaten. Wer einen Schulabschluss oder einen Beruf im Ausland erworben hat, kann eine erste Einschätzung gewinnen, wie der Abschluss im deutschen Bildungssystem eingestuft wird. Außerdem können für spezifische Anerkennungsziele (z.B. Berufsausübung oder Weiterbildung) zuständige Stellen ermittelt werden.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Im Themenbereich Arbeit und Beruf dieses Informationsportals sind Informationen und Dokumente zur Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen zu finden.
Migra-Info - Informationen für Migranten
Auf dem Informationsportal Migra-Info sind Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen Berufen ein Themenfeld. Zudem stehen Adressen von Beratungsstellen für Migranten in Nordrhein-Westfalen bereit sowie Informationen über Anlaufstellen, die Integrationskurse anbieten. Das alles ist neben Deutsch auf Arabisch, Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Spanisch und Türkisch zu lesen.
Berufliche Anerkennung
Informationsangebote, die von Global Competences ausgearbeitet wurden, ein Projekt der „Tür an Tür Integrationsprojekte gGmbH“ in Augsburg. Gefördert wurde das Projekt von den Bundesministerien für Arbeit und Soziales und für Bildung und Forschung.
Marginalspalte
Über das Portal
Über 250 Weiterbildungs-Beratungsstellen bieten in Nordrhein-Westfalen Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung an. Finden Sie auf einer interaktiven Karte mit ein paar Klicks die für Sie zuständige Stelle. Orientieren Sie sich anhand der von den Beratungsstellen ...
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