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Aufstiegsstipendium für ein Hochschulstudium

Ein Förderprogramm für Beschäftigte mit besonders erfolgreich absolvierter Berufsausbildung und mindestens zweijähriger Berufserfahrung. Gefördert wird ein Erststudium, das in Vollzeit oder berufsbegleitend absolviert wird.

Fördergeber ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Die Voraussetzungen für das Kriterium "besonders erfolgreich"
  • Das zweite Fachsemester darf noch nicht abgeschlossen sein

Es gibt keine Altersbegrenzung. Studierende im Vollzeitstudium erhalten monatlich 650 Euro, Büchergeld und eine Betreuungspauschale für Kinder, Studierende im berufsbegleitenden Studiengang jährlich 1.700 EUR für Maßnahmekosten.

Der Antrag für das Stipendium muss bis zum 31. Januar 2011 an die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung gerichtet werden. Den Antrag können Sie online stellen.

Weitere Informationen

Stiftung Begabtenförderung Berufliche Bildung
Alle Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung

Infotelefon Berufliche Weiterbildung Arbeitsministerium NRW

MO - FR 08:00 - 18:00 Uhr
Kosten: Deutsches Festnetz
9 ct/Min., Mobilfunk max. 42 ct/Min.

 

Veranstaltungen

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21.Mai | 09:30 - 17:30

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