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Begabtenförderung nach der dualen Berufsausbildung

Wer eine Berufsausbildung im dualen System absolviert hat (Ausbildung im Betrieb plus Berufsschule) und Berufsanfänger ist, kann eine Förderung für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen oder ein berufsbegleitendes Studium erhalten, das fachlich auf der Berufsausbildung aufbaut.

Fördergeber ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Die Voraussetzungen sind

  • Berufsanfänger(innen) nach dualer Berufsausbildung
  • Max. Alter 28 Jahre
  • Erfüllung der Kriterien "begabt" nach den Richtlinien des Förderprogramms

Zuschüsse von insgesamt 5.100 EUR für förderfähige Weiterbildungen für insgesamt 3 Jahre können gewährt werden. Die Antragstellung erfolgt an die Institution, bei der das Berufsausbildungsverhältnis eingetragen ist beziehungsweise war.

Weitere Informationen

Stiftung Begabtenförderung Berufliche Bildung
Hier finden Sie alle Informationen zum Programm und zur Antragstellung

Infotelefon Berufliche Weiterbildung Arbeitsministerium NRW

MO - FR 08:00 - 18:00 Uhr
Kosten: Deutsches Festnetz
9 ct/Min., Mobilfunk max. 42 ct/Min.

 

Veranstaltungen

21.Mai | 09:30 - 17:00

Berufsorientierung für ausbildungssuchende Mütter und Väter

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21.Mai | 09:30 - 17:30

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