Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit
Einen Bildungsgutschein können Arbeitssuchende und, unter bestimmten Voraussetzungen, auch Beschäftigte erhalten. Zum Beispiel wenn Sie von Kündigung bedroht sind, keinen Berufsabschluss haben oder seit mehr als vier Jahren nicht mehr in ihrem erlernten Beruf arbeiten.
Auch Berufsrückkehrende können einen Bildungsgutschein erhalten. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im nordrhein-westfälischen Webportal "Wiedereinstieg"
Der Bildungsgutschein ist drei Monate gültig und kann nur bei einem anerkannten Weiterbildungsträger eingelöst werden. Auch der Kurs selbst muss nach AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) zertifiziert sein.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein, im Einzelfall entscheiden die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der örtlichen Agentur für Arbeit oder des JobCenters.
Weitere Informationen - unsere Linktipps
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Informationen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung
Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit
Informationen zum Bildungsgutschein
Merkblatt 6 - Förderung der beruflichen Weiterbildung
Eine Informationsbroschüre der Bundesagentur für Arbeit (als PDF)
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Über das Portal
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