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Bildungsprämie des Bundes

Eine Förderung für

  • Beschäftigte (mindestens 15 Arbeitsstunden pro Woche)
  • Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit
  • Beschäftigte oder Selbständige, die aufstockende Leistungen nach dem SGB II erhalten

Die Bildungsprämie fördert die individuelle berufliche Weiterbildung durch einen Zuschuss zu den Kursgebühren und für Prüfungenkosten. Voraussetzung für den Erhalt ist eine Beratung bei einer Prämiengutschein-Beratungsstelle. Eine wohnortnahe Beratungsstelle finden Sie über unsere Beratungsstellensuche, Stichwort "Bildungsprämie des Bundes".

Alle zwei Jahre kann ein Gutschein pro Berechtigten ausgegeben werden. Gefördert werden können 50 % der Weiterbildungskosten oder Prüfungskosten, max. 500,- €.

Wer die Voraussetzungen erfüllt und einen Prämiengutschein erhalten hat, kann im gleichen Jahr für eine weitere Fortbildung den Bildungsscheck NRW erhalten, da die Förderung über Bundesmittel zwar Vorrang hat, aber für eine nachfolgende Ausgabe des Bildungsschecks nicht schädlich ist.

Die zwei Komponenten der Bildungsprämie

  1. Einkommensabhängige Förderung: Die Ausgabe des Prämiengutscheins ist an Einkommensgrenzen gebunden. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei Alleinstehenden 20.000,- € nicht überschreiten, bei gemeinsamter Veranlagung 40.000,- €. Bei der Beantragung in der Beratungsstelle muss ein Einkommenssteuerbescheid vorgelegt werden.
  2. Einkommensunabhängige Förderung: Finanzierung des Eigenanteils über die Entnahme aus einem Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz vor Sperrfristablauf. Hierfür wird ein Spargutschein ausgestellt. Bei Erfüllung der Voraussetzungen unter Punkt 1. kann der Eigenanteil ebenfalls über einen Spargutschein finanziert werden.

Weitere Informationen - unsere Linkempfehlungen

www.bildungspraemie.info
Das Informationsportal zum Förderinstrument

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