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Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen für Beschäftigte


Eine Förderung für

  • Beschäftigte, die bei einem Unternehmen in Nordrhein-Westfalen arbeiten (ausgenommen sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst) und/oder ihren Wohnsitz in NRW haben
  • Beschäftigte in Elternzeit
  • Berufsrückkehrende
  • Existenzgründerinnen und Existenzgründer (in den ersten 5 Jahren)

Einen Bildungsscheck kann man in der Regel alle zwei Jahre erhalten. Bedingung ist, dass man im laufenden und / oder vorangegangenen Jahr keine berufliche Weiterbildung begonnen hat.

Ein Bildungsscheck pro Jahr für besondere Beschäftigtengruppen

Beschäftigte, die sich in einer eher unsicheren Arbeitsmarktsituation befinden, können jährlich einen Bildungsscheck erhalten. Zu dieser Gruppe gehören:

  • Beschäftigte, die über keinen Berufsabschluss verfügen
  • Beschäftigte, die seit mehr als vier Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten (gilt nicht für Akademiker)
  • befristet Beschäftigte
  • Zeitarbeitskräfte
  • Berufsrückkehrende, die eine Weiterbildung zum beruflichen Wiedereinstieg benötigen
  • Beschäftigte, die älter als 50 Jahre sind

Online-Check zum Bildungsscheck NRW

Testen Sie mit dem Online-Check der G.I.B. mbH, ob dieses Förderprogramm grundsätzlich für Sie infrage kommt.

Informationen zum Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen für Betriebe finden Sie in unserer Rubrik  "Unternehmen, Förderung".

Versenden Sie E-Cards zum Bildungsscheck NRW

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Wo ist die nächste Beratungsstelle?

Auf unserem Portal finden Sie alle Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen, die aktuell den Bildungsscheck ausstellen. Geben Sie in der Suchmaske der Beratungsstellensuche einen Ort ein und wählen Sie bei "Beratungsanliegen" den Bildungsscheck NRW aus.

Oder Sie nutzen unsere Kartensuche, dann werden Ihnen nach Eingabe Ihres Wohnortes alle nächstgelegenen Beratungsstellen im Umkreis des eingegebenen Ortes angezeigt.

Die Förderbedingungen

Mit dem Bildungsscheck NRW werden private und betriebliche Weiterbildungsausgaben zur Hälfte (maximal bis zu 500 € pro Bildungsscheck) bezuschusst. Bei einer privat organisierten Weiterbildung tragen die Beschäftigten die andere Hälfte der Kosten, bei einer betrieblich organisierten Weiterbildung trägt das Unternehmen die Hälfte der Kosten. Für das Förderprogramm stehen Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.

Das Programm des Landes Nordrhein-Westfalen richtet sich an Beschäftigte in nordrhein-westfälischen Unternehmen. Ausgenommen ist der Öffentliche Dienst. Der Zugang ist sowohl individuell als auch betrieblich möglich. Das heißt: Interessierte Beschäftigte können für ihre berufliche Weiterentwicklung ebenso einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen wie Betriebe, die im Rahmen ihrer Personalentwicklung geeignete Qualifizierungen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigen.

Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige können in den ersten fünf Jahren nach der Gründung ihres Betriebes ebenfalls den Weiterbildungszuschuss in Anspruch nehmen.

Ebenso können Berufsrückkehrende, also Frauen und Männer, die nach einer längeren Familienzeit (Kinderbetreuung, Pflegezeiten) in den Beruf zurückkehren möchten und dafür eine besondere Schulung benötigen, den Bildungsscheck erhalten.

Wenn man die Fördervoraussetzungen erfüllt, erhält man einen Gutschein für die gewählte Weiterbildung. Wichtig: Die Anmeldung für eine Weiterbildung darf erst nach Erhalt des Bildungsschecks erfolgen.

Welche Weiterbildungen werden gefördert?

Alle Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen.

Qualifizierungsinhalte können beispielsweise sein: Sprach- und EDV-Schulungen, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken. Ausgeschlossen von der Förderung sind unter anderem rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.

Wie erhält man den Bildungsscheck?

Voraussetzung für die Ausgabe des Bildungsschecks ist eine kostenlose Beratung in einer Beratungsstelle, die den Bildungsscheck ausstellen darf. Die Beratung muss vor der Anmeldung für eine Weiterbildung erfolgen.

Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, aber auch die Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen.

In der Beratung werden inhaltliche und formelle Voraussetzungen zum Erhalt des Bildungsschecks geklärt und geeignete Weiterbildungsangebote und Anbieter ausgewählt. Im Anschluss an die Beratung wird der Bildungsscheck ausgehändigt, er wird beim Weiterbildungsträger zur Verrechnung eingereicht.

Die Beratungsstellen beraten darüber hinaus auch Unternehmen im Hinblick auf ihren Qualifizierungsbedarf und die Qualifizierungsmöglichkeiten ihrer Beschäftigten. Auch für den Einzelnen, der noch nicht weiß, welche Fortbildung sinnvoll ist, können geeignete Weiterbildungsangebote ermittelt werden.

Weitere Informationsangebote zum Bildungsscheck NRW

ServiceCenter Nordrhein-Westfalen direkt
Telefonische Auskunft zum Bildungsscheck erhalten Sie über Nordrhein-Westfalen direkt – das ServiceCenter der Landesregierung: Montags bis freitags steht das Team unter 0180 3 100 118 für 9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz für alle Bürgerinnen und Bürger bereit – in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr

Arbeitspolitik in Nordrhein-Westfalen
Die Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales bietet Informationen zum Förderprogramm Bildungsscheck NRW

KomNet NRW
Auf dem Internetportal KomNet - Kompetenznetze NRW können Sie im Bereich "Qualifizierung in NRW" selbst Fragen zum Thema Bildungsscheck eingeben oder in einer Wissendatenbank recherchieren

Faltblatt Bildungsscheck
Kurzbeschreibung des Förderprogramms als PDF

Faltblatt Bildungsscheck für Berufsrückkehrende
Kurzbeschreibung des Förderprogramms als PDF

FAQ Bildungsscheck
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Bildungsscheck

Informationen für Beratungsstellen und Weiterbildungsträger

ESF Online
Hier erhalten Beratungsstellen und Weiterbildungsträger Informationen zum Förderprogramm Bildungsscheck NRW sowie alle Antragsformulare

G.I.B. mbH
Auf der Internetseite der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung finden Sie Informationen, Broschüren, Flyer auch in anderen Sprachen und Evaluationen zum Förderprogramm Bildungsscheck NRW

Veranstaltungen

25.Feb | 10:00 - 16:00

Tag der Bildung 2012

mehr  Tag der Bildung 2012

2.Mär | 10:00 - 17:00

my job-OWL 2012

mehr  my job-OWL 2012

Wo ist die nächste Beratungsstelle?

Geben Sie Ihren Wohnort ein und wählen Sie Bildungsscheck NRW: zur Suchmaske für Beratungsstellen

Über das Portal

Über 350 Weiterbildungs-Beratungsstellen bieten in Nordrhein-Westfalen Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung an. Finden Sie auf einer interaktiven Karte mit ein paar Klicks die für Sie zuständige Stelle. Orientieren Sie sich ...

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