Der Bildungsurlaub
Arbeitnehmer haben in den meisten Bundesländern einen rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Meistens sind das bis zu fünf Tage im Jahr oder maximal zehn, wenn sie vom alten mit ins neue Jahr hinüber genommen werden. So ist das auch in Nordrhein-Westfalen.
Während des Bildungsurlaubs werden Arbeitnehmer freigestellt, bekommen aber Lohn oder Gehalt voll weitergezahlt. Da sie das berufliche Wissen erweitern oder sich auf den neusten Stand bringen, profitiert auch der Arbeitgeber davon. Die Kosten für den Kurs oder das Seminar zahlt der Arbeitnehmer aus eigener Tasche.
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) regelt den Bildungsurlaub. Berechtigt ist, wer mindestens sechs Monate in einem Betrieb beschäftigt ist. Der Rechtsanspruch gilt aber erst, wenn der Betrieb mindestens zehn Beschäftigte hat.
Der Arbeitgeber muss dem Antrag auf Bildungsurlaub zustimmen, der spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich eingereicht wird. Eine Ablehnung ist in Ausnahmefällen möglich und muss vom Arbeitgeber begründet werden. Als Bildungsurlaub werden nur Veranstaltungen anerkannt, die bei einem anerkannten Weiterbildungsträger stattfinden.
Weitere Informationen - unsere Linktipps
www.bildungsurlaub.de
Aktuelle Informationen für Nordrhein-Westfalen und eine Datenbank mit Bildungsurlaubsseminaren
Informationen zum Bildungsurlaub in NRW erhalten Sie auch über das Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt", montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0180 3 100 118 (9 ct/Min aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Minute).
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