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Meister-BAföG

Eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).

Meister-BAföG können Handwerker und Handwerkerinnen sowie andere Fachkräfte erhalten, die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen.

Gefördert wird ein Fortbildungsabschluss zu

  • Handwerks- oder Industriemeistern
  • Technikern
  • Fachkaufleuten
  • Fachkrankenpflegern
  • Betriebsinformatikern
  • Programmierern
  • Betriebswirten

 
Die Antragstellenden dürfen nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist (z. B. Hochschulabschluss).

Die Förderung setzt sich aus einem Zuschussanteil und einem Darlehen zusammen, das sich nach dem Familienstand und dem Familieneinkommen richtet.

Weitere Informationen

Ämter für Ausbildungsförderung
Die zuständigen Stellen für die Antragsabgabe

www.meister-bafoeg.info
Das Informationsportal zum Förderinstrument

Broschüre Meister-BAföG
Die wichtigsten Informationen in Kurzform

Infotelefon Berufliche Weiterbildung Arbeitsministerium NRW

MO - FR 08:00 - 18:00 Uhr
Kosten: Deutsches Festnetz
9 ct/Min., Mobilfunk max. 42 ct/Min.

 

Veranstaltungen

21.Mai | 09:30 - 17:00

Berufsorientierung für ausbildungssuchende Mütter und Väter

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21.Mai | 09:30 - 17:30

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