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Studienkredit der KfW Bankengruppe

Die KfW Bankengruppe vergibt Studienkredite zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten während des Erststudiums. Antragsberechtigt sind volljährige Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland immatrikuliert sind.

Seit 1. Juli 2011 können Studierende bis zur Vollendung des 35. Lebensjahrs die Unterstützung bei der Finanzierung ihres Lebensunterhalts beantragen. Die Kreditvergabe erfolgt unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern.

Weitere Informationen

Förderdatenbank des Bundes
Die Richtlinien für das Förderprogramm Studienkredit sowie ein Onlinecheck zu den Voraussetzungen

KfW Bankengruppe
Alle Informationen zum Programm, eine FAQ-Liste und die Antragsformulare

Infotelefon Berufliche Weiterbildung Arbeitsministerium NRW

MO - FR 08:00 - 18:00 Uhr
Kosten: Deutsches Festnetz
9 ct/Min., Mobilfunk max. 42 ct/Min.

 

Veranstaltungen

21.Mai | 09:30 - 17:00

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21.Mai | 09:30 - 17:30

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