Studienkredit der KfW Bankengruppe
Die KfW Bankengruppe vergibt Studienkredite zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten während des Erststudiums. Antragsberechtigt sind volljährige Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland immatrikuliert sind.
Seit 1. Juli 2011 können Studierende bis zur Vollendung des 35. Lebensjahrs die Unterstützung bei der Finanzierung ihres Lebensunterhalts beantragen. Die Kreditvergabe erfolgt unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern.
Weitere Informationen
Förderdatenbank des Bundes
Die Richtlinien für das Förderprogramm Studienkredit sowie ein Onlinecheck zu den Voraussetzungen
KfW Bankengruppe
Alle Informationen zum Programm, eine FAQ-Liste und die Antragsformulare
Marginalspalte
Über das Portal
Über 250 Weiterbildungs-Beratungsstellen bieten in Nordrhein-Westfalen Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung an. Finden Sie auf einer interaktiven Karte mit ein paar Klicks die für Sie zuständige Stelle. Orientieren Sie sich anhand der von den Beratungsstellen ...
mehr




