Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen für Betriebe
- Eine Förderung für die Mitarbeiterschaft in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten
- Förderfähig sind auch Beschäftigte in Elternzeit
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer können (in den ersten 5 Jahren) den Bildungsscheck über den individuellen Zugang in Anspruch nehmen
- Pro Betrieb können jährlich 20 Bildungsschecks ausgegeben werden, bevorzugt an besondere Beschäftigtengruppen
Bevorzugte Ausgabe an besondere Beschäftigtengruppen
Alle Beschäftigten eines Unternehmens, die sich in einer eher unsicheren Arbeitsmarktsituation befinden, können jährlich einen Bildungsscheck erhalten (bei Einhaltung der Obergrenze von 20 Bildungsschecks jährlich pro Unternehmen). Zu dieser Gruppe gehören:
- Beschäftigte, die über keinen Berufsabschluss verfügen
- Beschäftigte, die seit mehr als vier Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten
- befristet Beschäftigte
- Zeitarbeitskräfte
- Berufsrückkehrende, die spezielle Schulungen zum beruflichen Wiedereinstieg benötigen
- Beschäftigte, die älter als 50 Jahre sind
Der Anteil dieser besonderen Beschäftigten muss bei der Gesamtanzahl an Bildungsschecks für ein Unternehmen bei 50 % liegen.
Eine Ausnahme bilden hier Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten insgesamt. Sie können jährlich bis zu fünf Bildungsschecks erhalten, ohne dass ihre Beschäftigten der oben beschrieben Gruppe angehören. Weitere Bildungsschecks unterliegen dann wieder den Bedingungen für die besonderen Beschäftigtengruppen.
Wo ist die nächste Beratungsstelle?
Auf unserem Portal finden Sie alle Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen, die aktuell den Bildungsscheck für Betriebe ausstellen. Geben Sie in der Suchmaske der Beratungsstellensuche einen Ort ein und wählen Sie bei "Beratungsanliegen" den Bildungsscheck NRW aus.
Oder Sie nutzen unsere Kartensuche, dann werden Ihnen nach Eingabe Ihres Standortes alle nächstgelegenen Beratungsstellen angezeigt.
Die Förderbedingungen
Mit dem Bildungsscheck NRW werden betriebliche Weiterbildungsausgaben zur Hälfte (maximal bis zu 500 € pro Bildungsscheck) bezuschusst, die restlichen Kosten trägt das Unternehmen. Für das Förderprogramm stehen Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.
Das Programm des Landes Nordrhein-Westfalen richtet sich im betrieblichen Zugang an Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten (Teilzeitstellen werden auf Vollzeitäquivalente umgerechnet) und mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Vollzeit
Wenn die Beschäftigten die Fördervoraussetzungen erfüllen und weder im laufenden noch im vorhergehenden Jahr eine berufliche Fortbildung begonnen haben oder die Bedingungen für die besonderen Beschäftigtengruppen erfüllen, erhält der Betrieb Gutscheine für die gewählte Weiterbildung. Ausgeschlossen von der Förderung sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige können in den ersten fünf Jahren nach der Gründung ihres Betriebes ebenfalls den Weiterbildungszuschuss in Anspruch nehmen, dann aber über den individuellen Zugang.
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Alle Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen.
Qualifizierungsinhalte können beispielsweise sein: Sprach- und EDV-Schulungen, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken. Ausgeschlossen von der Förderung sind unter anderem rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.
Wie erhält man den Bildungsscheck?
Voraussetzung für die Ausgabe des Bildungsschecks ist eine kostenlose Beratung in einer Beratungsstelle, die den Bildungsscheck ausstellen darf. Die Beratung muss vor der Anmeldung für eine Weiterbildung erfolgen.
Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, aber auch die Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen.
In der Beratung werden inhaltliche und formelle Voraussetzungen zum Erhalt des Bildungsschecks geklärt und geeignete Weiterbildungsangebote und Anbieter ausgewählt. Nach Übersendung der Daten der einzelnen Beschäftigten, die einen Bildungsscheck erhalten sollen, an die Beratungsstelle wird der Bildungsscheck ausgestellt und an das Unternehmen gesendet. Die Bildungsschecks werden bei den Weiterbildungsträgern zur Verrechnung eingereicht.
Die Beratungsstellen beraten darüber hinaus auch Unternehmen im Hinblick auf ihren Qualifizierungsbedarf und die Qualifizierungsmöglichkeiten ihrer Beschäftigten. Auch für den Einzelnen, der noch nicht weiß, welche Fortbildung sinnvoll ist, können geeignete Weiterbildungsangebote ermittelt werden.
Weitere Informationen
FAQ Bildungsscheck
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Bildungsscheck
ServiceCenter Nordrhein-Westfalen direkt
Telefonische Auskunft zum Bildungsscheck erhalten Sie über Nordrhein-Westfalen direkt – das ServiceCenter der Landesregierung: Montags bis freitags steht das Team unter 0180 3 100 118 für 9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz für alle Bürgerinnen und Bürger bereit – in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr
Arbeitspolitik in Nordrhein-Westfalen
Die Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales bietet Informationen zum Förderprogramm Bildungsscheck NRW
KomNet NRW
Auf dem Internetportal KomNet - Kompetenznetze NRW können Sie im Bereich "Qualifizierung in NRW" selbst Fragen zum Thema Bildungsscheck eingeben oder in einer Wissendatenbank recherchieren
Faltblatt Bildungsscheck
Kurzbeschreibung des Förderprogramms als PDF
Informationen für Beratungsstellen und Weiterbildungsträger
ESF Online
Hier erhalten Beratungsstellen und Weiterbildungsträger Informationen zum Förderprogramm Bildungsscheck NRW sowie alle Antragsformulare
G.I.B. mbH
Auf der Internetseite der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung finden Sie Informationen, Broschüren und auch Evaluationen zum Förderprogramm Bildungsscheck NRW
Marginalspalte
Wo ist die nächste Beratungsstelle?
Geben Sie Ihren Standort ein und wählen Sie "Bildungsscheck NRW für Betriebe": Zur Suchmaske für Beratungsstellen
Über das Portal
Über 350 Weiterbildungs-Beratungsstellen bieten in Nordrhein-Westfalen Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung an. Finden Sie auf einer interaktiven Karte mit ein paar Klicks die für Sie zuständige Stelle. Orientieren Sie sich ...
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