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Qualifizierung für Beschäftigte in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen

Förderung von allgemeinen beruflichen und spezifischen beruflichen Weiterbildungen für Beschäftigte im Güterkraftverkehr. Fördergeber ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.

Bei einer allgemeinen beruflichen Weiterbildung betragen die Zuschüsse bis zu 60 %, bei Beschäftigten in KMU  (kleine und mittlere Unternehmen mit max. 249 Beschäftigten) sogar bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten. Für eine spezifische berufliche Weiterbildung betragen die Zuschüsse 25 % bzw. 35 % für Beschäftigte in KMU.

Der Eigenanteil muss durch das Unternehmen finanziert werden, das die Fördermittel über einen Antrag an das Bundesamt für Güterverkehr erhält.

Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr.

Infotelefon Berufliche Weiterbildung Arbeitsministerium NRW

MO - FR 08:00 - 18:00 Uhr
Kosten: Deutsches Festnetz
9 ct/Min., Mobilfunk max. 42 ct/Min.

 

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