Qualifizierung für Bezieher von Transferkurzarbeitergeld
Das aus EU-Mitteln finanzierte Förderprogramm richtet sich an Bezieher von Transfer-Kurzarbeitergeld, die bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sind. Vorrang haben dabei die Mitarbeiter von KMU (Kleinen und mittleren Unternehmen mit max. 249 Beschäftigten. Der Arbeitgeber muss einen Qualifizierungsplan aufstellen, den er bei der Antragstellung beim Arbeitgeberservice der zuständigen Agentur für Arbeit einreicht.
Die Bundesagentur für Arbeit stellt zwei Informationsbroschüren (PDF) zur Verfügung, für den Arbeitgeber und für Arbeitnehmer.
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