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Qualifizierung für Bezieher von Kurzarbeitsgeld

Das aus EU-Mitteln finanzierte Förderprogramm richtet sich an Bezieher von konjunkturellem Kurzarbeitergeld  und Saison-Kurzarbeitergeld. Vorrang hat dabei die Weiterbildung von gering qualifizierten Arbeitnehmern. Der Arbeitgeber muss einen Qualifizierungsplan aufstellen, den er bei der Antragstellung beim Arbeitgeberservice der zuständigen Agentur für Arbeit einreicht.

Die Bundesagentur für Arbeit stellt zwei Informationsbroschüren (PDF) zur Verfügung, für den Arbeitgeber und für Arbeitnehmer.

Infotelefon Berufliche Weiterbildung Arbeitsministerium NRW

MO - FR 08:00 - 18:00 Uhr
Kosten: Deutsches Festnetz
9 ct/Min., Mobilfunk max. 42 ct/Min.

 

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