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Bildungsurlaub NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) regelt den Bildungsurlaub. Ein Anrecht auf Bildungsurlaub haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mindestens seit sechs Monaten in einem Betrieb beschäftigt sind. Der Rechtsanspruch gilt aber nur, wenn der Betrieb mehr als neun Beschäftigte hat.

Der Arbeitgeber muss dem Antrag auf Bildungsurlaub zustimmen, der spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich eingereicht wird. Eine Ablehnung seitens des Arbeitgebers kann in begründeten Ausnahmefällen erfolgen.

Weitere Informationen

www.bildungsurlaub.de
Im Rahmen des Bildungsurlaubs können nur Veranstaltungen besucht werden, die bei einem anerkannten Weiterbildungsträger stattfinden. Eine Datenbank mit Bildungsurlaubsseminaren finden Sie auf diesem Portal.

Infotelefon Berufliche Weiterbildung

MO - FR 08:00 - 18:00 Uhr

 

Veranstaltungen

5.Mai | 00:00 - 00:00

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3.Jun | 13:00 - 13:30

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